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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1 Allgemeines
    Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Lieferungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte einschl. Beratungsleistungen, Auskünfte u.ä., sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Anderslautende Einkaufs- und Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner
    sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Inanspruchnahme unserer Leistungen entspricht gleichzeitig der Anerkenntnis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass es unsererseits eines besonderen Widerspruchs gegen anderslautende Bedingungen unserer Geschäftspartner bedarf.

    § 2 Angebote und Abschlüsse
    1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, Vertragsabschlüsse und sonst. Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
    2. Alle Angaben von Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich.
    3. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen.
    4. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie der Verkäufer schriftlich zusagt. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich, spätesten jedoch innerhalb von 10 Tagen unverändert durch Bestellung aufgenommen wird.
    5. Bei Lieferungen ab Werk können wir, wenn wir nicht ausdrücklich einen Festpreis zugesagt haben, die Preise nach den Bedingungen der am Liefertag gültigen Preisliste des jeweiligen Lieferwerks ermitteln. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben sowie etwa neu hinzukommende Steuern, Frachten oder deren Erhöhungen durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
    6. Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden (Auftragsbestätigung).
    7. Sofern der Käufer die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den Vorliegenden AGB per Email zugesandt.
    § 3 Lieferung
    a) Allgemeines
    1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Für Lieferungen des Verkäufers ist bei Lieferungen ab Werk das Lieferwerk, bei Lieferungen ab Lager das Lager Erfüllungsort; bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten.
    2. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
    b) Liefertermin und Lieferfristen
    1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zugesagt haben.
    2. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird und vorher der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde.
    3. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
    4. Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    5. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger, hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.

    c) Verpackung

    Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderen Vereinbarungen.

    d) Transport- und Bruchversicherung

    Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmeldungen müssen sofort beim Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief etc.) bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.

    § 4 Güte, Maße und Gewichte
    1. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sowie Muster, wie insbesondere Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung i. S. der §§ 434 Abs. 1 Satz 1 und 2, 636 Abs. 2 Satz 1 BGB. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Proben gelten nur als unverbindliche Anschauungsmuster.
    2. Abweichungen von verbindlich vereinbarten Maßen, Gewichten und Güten sind im Rahmen geltender Normen oder der geltenden Übung zulässig.
    3. Beratungsleistungen durch unsere Mitarbeiter und Vertreter erfolgen nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über die Eigenschaften, Maße, Gewichte und Güte der Produkte sowie über die Eignung und Anwendung der Produkte für bestimmte Verfahren und Zwecke sind unverbindlich und begründen gleichfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung i. S. der §§ 434 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, 636 Abs. 2 Satz 1 BGB. Solche Angaben im Rahmen von Beratungsgesprächen befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für eventuelle Fehler solcher Angaben haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    § 5 Mängelrüge und Mängelhaftung
    1. Die Obliegenheiten §§ 377 und §§ 378 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, alle erkennbaren und der Käufer, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen hat.
    2. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklichen bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge und gilt mit dem Verlassen des Lieferwerks oder Lagers als bedingungsgemäß geliefert.
    3. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer, an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmengen. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt sowie für Körperschäden auch wegen einfacher Fahrlässigkeit haften.

    § 6 Gewährleistung
    1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Gewissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
    2. Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Eisatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
    3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 12 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
    4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung, Wandlung oder Rücktritt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde die Wahl des Gewährleistungsrechts.
    5. Wir haften gegenüber dem Kunden, soweit nicht vorsätzliches Handeln nachgewiesen ist, 12 Monate seit Übergabe der Ware, im Falle des Verbrauchsgüterkaufs 24 Monate seit Übergabe.
    6. Unser Kunde, der die gelieferte Ware an Verbraucher weiterveräußert bzw. an einen Abnehmer, der seinerseits an Verbraucher veräußert, hat sicherzustellen, dass die Rechte des Verbrauchers nicht über die gesetzlichen Rechte hinaus erweitert werden.

    § 7 Widerrufs- und Rückgaberecht

    Bei einem Fernabsatzvertrag wird eine Widerrufsklausel vereinbart.
    1. Der Käufer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware, mittels einer eindeutigen Erklärung zu widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden und ist z.B. mittels einem bereitgestellten Muster-Widerrufsformular gegenüber der Fima Eder zu erklären. Die Firma Eder ist verpflichtet, den Widerruf unverzüglich zu bestätigen. Ware, die lediglich kommentarlos zurückgesendet wird, ist für einen wirksamen Widerruf nicht ausreichend (§312g Absatz 2 BGB - Ab dem 13.06.2014).
    2. Wechselseitige Leistungen sind nach Erklärung des Widerrufs binnen 14 Tagen zurückzugewähren. Bei der Rückzahlung des Kaufpreises muss der Online-Händler dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Dem Online-Händler steht ein Zurückbehaltungsrecht zu, solange der Käufer die Ware nicht versandt hat (§312g Absatz 2 BGB - Ab dem 13.06.2014)..
    3. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312 Abs. 1 Satz 1 besteht, sind die Versandkosten durch den Online-Händler zu erstatten. Zusätzliche Kosten für eine ausdrücklich vereinbarte andere Lieferung als die angebotene, günstigste Standartlieferung, müssen nicht erstattet werden. Die Rücksendekosten sind im Falle eines Widerrufs sind grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen. Dies gilt ebenfalls für paketversandfähige Waren (§312g Absatz 2 BGB - Ab dem 13.06.2014).
    4. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinaus gehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen.

    a) Zahlungsbedingungen
    1. Der angebotene Kaufpreis ist verbindlich bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Angebotsübermittlung. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
    2. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart wird, sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Wird die Ware durch einen Mitarbeiter zugestellt, so ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Übergabe zu entrichten.
    3. Schecks werden angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird.
    4. Schecks werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
    5. Bestehen mehrere fällige Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Die Verrechnung erfolgt ausschließlich gemäß § 367 I BGB, ohne dass im Falle einer abweichenden Bestimmung die Annahme der Leistung verweigert werden muss.
    6. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    7. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
    8. Beim Versandverkauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Diese setzten sich aus Porto- und Transportkosten zusammen, die entsprechend den Preisen, der beauftragten Lieferunternehmen / Spedition erhoben werden. Dem Käufer entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Käufer kann den Kaufpreis per Nachnahme, Vorabüberweisung, PayPal oder Kreditkarte leisten.

    b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
    1. Zahlungsverzug tritt, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, 10 Kalendertage gerechnet ab dem Rechnungsdatum ein.
    2. Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, der kein Verbraucher ist ab Eintritt des Verzuges 8% über dem Basissatz nach § 247 BGB zu berechnen. Die Berechnung kaufmännischen Fälligkeitszinses bleibt vorbehalten. Soweit der Kunde Verbraucher ist, beträgt der Zinssatz 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB.
    3. Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
    4. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern.
    5. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

    § 9 Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand und allen künftig zu liefernden Sachen bis zur Bezahlung aller bestehenden und aller noch entstehende künftigen Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent- Vorbehalt).
    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist uns zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung des Liefergegenstades liegt ebenfalls stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte aus diesem Eigentumsvorbehalt geltend machen und ggf. Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtliche und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
    3. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer die uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderliche Angaben macht, die dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinen Endkunden bzw. Abnehmern die Abtretung mitteilt.
    4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für Vorbehaltsware.
    5. Wird der Liefergegenstad mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
    6. Der Käufer tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
    7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

    § 10 Unwirksamkeit von Klauseln

    Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

    § 11 Gerichtsstand
    1. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Scheckklagen Deggendorf.
    2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


    01.04.2014 | Firma Josef Eder | Winzer


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